BGM berät und vertritt eine westfälische Rösterei, Konditorei und Gastronomie bei der Abwehr unberechtigter ordnungsbehördlicher Verfügungen sowie Ordnungs- und Zwangsgelder im Zusammenhang mit neuen technischen Vorgaben der Europäischen Union im Bereich des öffentlichen Baurechts. Die erfolgreiche Vertretung erstreckt sich über mehrere verwaltungsgerichtliche Verfahrenszüge sowie unter Einleitung von Verfahren sowohl des einstweiligen Rechtsschutzes wie auch Hauptsacheverfahren.