BGM wehrt vor dem Bundesarbeitsgericht für einen überörtlichen diakonischen Träger mit stationären Einrichtungen und ambulanten Diensten im Bereich der Diakonie Rheinland-Westfalen erfolgreich eine Eingruppierungsklage ab.
BGM wehrt vor dem Bundesarbeitsgericht für einen überörtlichen diakonischen Träger mit stationären Einrichtungen und ambulanten Diensten im Bereich der Diakonie Rheinland-Westfalen erfolgreich eine Eingruppierungsklage ab.