BGM führt für 10 Mandanten Widerspruchsverfahren gegen das Bundesamt für Güterverkehr im Förderprogramm „de minimis“, einem Förderprogramm des Bundes zur Erhöhung der Sicherheit und zum Schutz der Umwelt, in denen letztlich stattgebende Bescheide ergingen, nachdem sich das Bundesamt gerichtlich verpflichtet hatte, die Förderanträge zu bescheiden, ohne den Einwand fehlender Haushaltsmittel zu erheben.