BGM wehrt erfolgreich die Inanspruchnahme mehrerer ehemaliger Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder einer zwischenzeitlich in Insolvenz geratenen Genossenschaft aus vermeintlicher Verletzung von Kontroll- und Überwachungsangelegenheiten ab. Der Vorwurf der Verletzung dieser Pflichten und ein daraus angeblich resultierender Schaden von 38.000.000 € konnte von BGM widerlegt werden.