Die BGM Anwaltssozietät vertritt einen Solarparkbetreiber vor dem Bundesfinanzhof in einem Verfahren betreffend die Befreiung von der Stromsteuer hinsichtlich Transformations- und Umspannanlagen. In dem Verfahren waren insbesondere Fragen der Auslegung der der Besteuerung zu Grunde liegenden europäischen Richtlinie von maßgeblicher Bedeutung.