BGM führt für ein Konzernunternehmen aus NRW die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung nach Anfechtung eines gewerblichen Abwasser- und Gebührenbescheid im hohen sechsstelligen Bereich erhielt. Da erhebliche Mängel bezogen auf die satzungsrechtlichen Vorgaben sowie das Verwaltungsverfahren überzeugend eingewandt werden konnten, wurde der Gebührenbescheid erheblich reduziert.